professionell...unabhängig...engagiert
Johann Simon Genten, Aachen

Der Rentenberater

Bis 1980 gab es die sogenannten "Rechtsbeistände", die für unterschiedliche Rechtsgebiete die Zulassung erhalten konnten. Im Zuge eine Reformierung des Rechtsberatungsgesetzes wurde diese Möglichkeit abgeschafft. Übrig geblieben ist aber der "Rentenberater", ein Rechtsbeistand für Sozialrecht.
Er ist im Gegensatz zu den meisten Anwälten oder auch den Fachanwälten für Sozialrecht nur in einigen wenigen Sachgebieten des Sozialrechtes tätig und damit hochspezialisiert.
Ich bin zugelassen für die Fachgebiete
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Schwerbehindertenrecht
  • Versorgungsausgleich
  • Betriebsrenten
  • Soziales Entschädigungsrecht (u.a. Opferentschädigungsgesetz, Soldatenversorgungsgesetz, Impfschäden nach dem Bundesversorgungsgesetz etc.).

Rentenberater beraten, sie vertreten aber auch im Antragsverfahren und im Widerspruchsverfahren und vor den Sozial- und Landessozialgerichten.
Sie sind
  • gerichtlich zugelassen und geprüft
  • unabhängige Vertreter ihrer Mandanten
  • an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden
  • für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert
  • der Schweigepflicht unterworfen
  • Organ der Rechtspflege
 

Der Deutsche Bundestag hat es wie folgt begründet, den Rechtsbeistand für Sozialrecht nicht abzuschaffen:
"Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der
zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechtes im Rechtsleben
- insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten -
als unentbehrlich erwiesen."

(Bundestagsdrucksache 8/4277 vom 20. Juni 1980)