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Johann Simon Genten, Aachen
7. September 2018

Krankengeld im Urlaub: Wie die TK Ihre Versicherten desinformiert

Ich habe hier schon verschiedentlich über das oft rechtswidrige Gebahren der Krankenkassen berichtet, die offenbar denken, sie könnten machen, was Sie wollen. Ein weiteres skandalöses Beispiel liefert nun die TK Aachen ab. Einer Arbeitsunfähigen, kranken Versicherten, bei der nach Ende der Lohnfortzahlung die Zahlung von Krankengeld ansteht, wird u.a. folgendes mitgeteilt:
"Wichtig: Falls Sie  während Ihrer Arbeitsunfähigkeit in den Urlaub fahren, ruht grundsätzlich Ihr Anspruch auf Krankengeld für diese Zeit. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, nehmen Sie bitte unbedingt Kontakt vorher mit uns auf".
Das ist natürlich eine gezielte Desinformation: Selbstverständlich darf man auch während der Arbeitsunfähigkeit in Urlaub fahren und braucht dafür auch nicht die Genehmigung der Krankenkasse.
Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Wer im "Ausland" Urlaub macht, der sollte das vorher anzeigen.
Auch dann kommt es aber keineswegs automatisch zu einem Ruhen, vielmehr muß die Krankenkasse prüfen. Und: Bei Urlaub im europäischen Ausland verweigern die Krankenklassen oft zu Unrecht die Weiterzahlung des Krankengeldes. Dagegen habe ich schon in mehreren Verfahren erfolgreich gestritten !
Im Download-Bereich können Sie sich das Schreiben der TK ansehen.