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Johann Simon Genten, Aachen
8. Februar 2018

Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung: Frist läuft ab

Gerne gebe ich hier auszugsweise eine Presseerklärung des Bundesverbandes der Rentenberater wieder, dessen Mitgliied ich bin.
"Wer jetzt Beiträge für 2017 nachzahlt, könnte früher und abschlagsfrei in Rente gehen oder sich eine höhere Rente sichern. Beiträge einzuzahlen kann sich vor allem lohnen, wenn dadurch überhaupt erst ein Rentenanspruch geschaffen wird.
Um überhaupt eine Altersrente zu erhalten, benötigt man mindestens fünf Beitragsjahre auf dem Rentenkonto. Diese Zeit können Versicherte auch erreichen, indem sie freiwillige Beiträge zahlen. Wer schon eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann durch freiwillige Zahlungen die Höhe der späteren Rente beeinflussen.
Wichtig ist: Stichtag ist normalerweise der 31. März 2018! In diesem Jahr verlängert sich die Frist wegen der Osterfeiertage bis zum 3. April 2018.
Beiträge können bis dahin für das komplette Jahr 2017 eingezahlt werden. Die Höhe der Einzahlungen ist frei wählbar: Der monatliche Mindestbeitrag liegt für 2017 bei 84,15 Euro, der Höchstbeitrag für 2017 bei 1.187,45 Euro.
Beispiel: Kindererziehungszeiten
Pro Kind werden einem Elternteil 3 Beitragsjahre gutgeschrieben - 2 Jahre für vor 1992 geborene Kinder. Um eine Altersrente zu erhalten, benötigt man mindestens fünf Jahre mit Beitragszeiten. Wer außer Erziehungszeiten nur wenige oder keine Beitragszeiten nachweisen kann, könnte sich also durch die Zahlung freiwilliger Beiträge einen Rentenanspruch sichern.

Beispiel „Rente mit 63“ (Altersrente für besonders langjährig Versicherte) Wer von der neuen Regelung zur sogenannten Rente mit 63 profitieren möchte, sollte prüfen lassen, ob bzw. wann durch die Zahlung freiwilliger Beiträge die Wartezeit  erfüllt wäre. Zur Wartezeit von 45 Jahren zählen unter bestimmten Voraussetzungen auch freiwillige Beiträge. Allerdings ist eine Reihe von Bedingungen zu erfüllen. Deswegen sollten sich Betroffene unbedingt vorher von einem unabhängigen Rentenberater beraten lassen.

Höhere Rente, auch wenn schon Rente gezahlt wird!
Durch die Bestimmungen bei der Flexi-Rente können alle, die schon eine Rente beziehen, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beträge einzahlen. So können  Abschläge ausgeglichen und damit die Rente erhöht werden.
Das gilt aber eigentlich nur für vorgezogene Altersrenten, also bis zur Regelaltersgrenze.
„Aber selbst wenn man das reguläre Rentenalter erreicht hat, kann man die Vorteile der freiwilligen Zahlungen nutzen.“, sagt Anke Voss, die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Dann beantragen wir nur eine Teilrente - das könnten auch 99 % sein - und freiwillige Zahlungen sind möglich. Das wissen aber die wenigsten.“, erklärt Voss. „Fürs Alter besser vorzusorgen, ist mit der gesetzlichen Rente möglich. Nun sollte es konsequenterweise solche Möglichkeiten auch für Beschäftige geben.“

Ausgleichzahlungen ab dem 50. Lebensjahr!
Um Rentenabschläge auszugleichen und so später eine höhere Rente zu erzielen, sind  zusätzliche Einmalzahlungen ab dem 50. Lebensjahr möglich - und nicht wie früher ab dem 55.
„Das ist durchaus eine brauchbare Alternative zu anderen Vorsorgeprodukten.“, betont Anke Voss. „Da sich die Rente dadurch konkret dauerhaft erhöht, lohnt sich das oft wirklich.“

Solche Einzahlungen können in voller Höhe geleistet werden. Es kann aber, z.B. aus steuerlichen Gründen, sinnvoll sein, sie auf mehrere Jahre zu verteilen. „Das sollten sich Versicherte vorher genau überlegen und durchrechnen lassen. Auch hier ist es wichtig, einen Rentenberater aufzusuchen.“
Wenn sich Versicherte dann später doch dazu entscheiden, die Rente ohne Abschläge oder mit geringeren Abschlägen in Anspruch zu nehmen, gehen die gezahlten Beiträge nicht verloren, sondern erhöhen die spätere Rente".

Es gibt noch diverse weitere Gestaltungsmöglichkeiten, etwa kann man einen Versorgungsausgleich ausgleichen. Eine professionelle Beratung ist dringend empfohlen! Um sicherzustellen, dass die freiwilligen Zahlungen auch tatsächlich ihren Zweck erfüllen, nämlich einen Rentenanspruch zu erwerben oder die spätere Rente zu erhöhen, sollten sich Versicherte unbedingt beraten lassen.

Rentenberater sind unabhängige Rechtsberater und nur ihren Mandanten verpflichtet. Sie sind Spezialisten auf dem Gebiet des Rentenrechts und können wie Anwälte ihre Mandanten im Rahmen ihrer Befugnisse vor Sozial- und Landessozialgerichten vertreten. Über die im Bundesverband der Rentenberater e.V. organisierten Rentenberater erhalten Ratsuchende fachkundige Hilfe in Fragen des Sozialversicherungsrechts sowie der betrieblichen und berufsständischen Vorsorge.