Zeiten der Kindererziehung werden bei der gesetzlichen Rente angerechnet und zwar bei dem, der die Kinder erzogen hat. Sehr oft sind dies die Mütter, sowohl in der Vergangenheit und zunehmend in der Gegenwart gesellschaftlich gewünscht aber die Väter oder auch andere , etwa Großmütter oder Großväter, Geschwister, andere Personen (Patchworkfamilie).
Diese gesellschaftliche gewünschte Realität wird aber offenbar bewusst zugunsten des weiblichen Geschlechtes umgestaltet, wenn es um Geld geht.
Auf einmal sind Frauen, Mütter gleicher. Das beste Beisp
iel ist aktuell die sogenannte „Mütterrente“. Ursprünglich Wahlkampfschlager von Merkel und CSU ist dieser Ausdruck (man fühlt sich in die 50ger Jahre zurückversetzt!) von
allen Teilen der Gesellschaft kritiklos übernommen worden, obwohl er schlicht falsch und diskriminierend ist. Die erweiterte Anrechnung von Kindererziehungszeiten für die Zeiten vor 1992 soll ja all denen zugute kommen, die Kinder erzogen haben und das müssen eben nicht nur die Mütter gewesen sein! Daher verbietet sich die Benutung dieses Ausdruckes.
Mann fragt sich, wo die Gleichstellungsbeauftragten in der Regierung, bei der Rentenversicherung, bei der Presse und zahlreichen anderen Institutionen sind, die diesen Ausdruck ungeniert und unreflektiert übernommen haben!?
Wer in Aachen (und anderen Städten) realsatirisch miterlebt hat, wie kostenträchtig das „Studentenwerk“ in „Studierendenwerk“ umbenannt wurde, kommt da nicht mehr mit und es beschleicht einen das Gefühl, auf dem Wege ins Matriarchat zu sein.
Nur zwei Beipiele. Die Online-Zeitschrift Summa Summarum der Deutschen Rentenversicherung (!) schreibt zur „Mütterrente“.
"36 statt 24 Monate Erziehungszeit sollen als Mütterrente II Müttern angerechnet werden, die vor 1992 drei oder mehr Kinder erzogen haben."
In der Fassung über die Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU v. 12.1.18 , die sich sehr eingehend mit der Förderung der Gleichberechtigung natürlich von Frauen beschäftigt, heißt es wörtlich:
"Wir wollen die Gerechtigkeitslücke schließen: Mütter, die ihre Kinder vor 1992 auf die Welt gebracht haben, sollen künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen. Wir wollen die Mütterrente II einführen. Das ist ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Altersarmut. Diese Verbesserungen bei der Mütterrente durch einen 3. Punkt sollen für Mütter gelten, die drei und mehr Kinder vor 1992 zur Welt gebracht haben."
Selbstverständlich ist das nicht nur Genderfeindlich sondern hochgradiger Schwachsinn, da laut Gesetz natürlich nur die, die KEZ bekommen, die das Kind erzogen haben (die Geburt reicht da nicht!)!
Derartige Desinformationen führen nach meiner Erfahrung z.B. dazu, dass Väter oder eben andere gar nicht auf die Idee kommen, Zeiten der Kindererziehung für sich zu reklamieren, weil sich ja (s.o.) immer Müttern zugeordnet werden.