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Johann Simon Genten, Aachen

Kostenlose Angebote/ Bescheidqualität


Die Bescheidqualität ist generell im Sozialrecht sehr schlecht.
Nehmen wir als Beispiel die Rentenversicherung: In Rentenfragen können Sie sich bei den Rentenversicherungsträgern, dem Versicherungsamt, den Versichertenberatern beraten lassen. Für Sie „umsonst“, tatsächlich aus Steuer- und Beitragsmitteln z.T. teuer bezahlt.
Was die Beratungsqualität etwa bei den RV-Trägern selbst oder bei anderen Versicherungsträgern angeht, ist auf verschiedene Untersuchungen hinzuweisen.
Die Stiftung Finanztest hat die Beratungsqualität der Rentenversicherungsträger getestet und im Heft 4/06 einen Artikel mit der Überschrift „Ratlose Berater“ veröffentlicht. Dies besagt bereits alles!

Grundsätzlich muss man auch feststellen, dass man es mit einer Massenverwaltung (Die DRV Bund bearbeitet 25 millionen Versichertenkonten (!)) zu tun hat mit entsprechenden Qualitätsmerkmalen. Das kann z.B. bedeuten:
  • lange Bearbeitungszeiten
  • mehrere Mitarbeiter arbeiten an einer Akte
  • häufiger Personalwechsel
  • unzureichende Kontrollen
  • Auslegung von Rechtsfragen zu Gunsten der RV-Träger

Natürlich unterstellt man dem Rentenberater, dass er die Leistung dieser kostenlosen Angebote nur schlecht redet, um selbst ein Geschäft zu machen.
Ich kann hier nur die unten aufgeführten Statistiken dagegenhalten und darauf hinweisen, dass ich als Rentenberater im Gegensatz zu o.a. Personen und Stellen nur einem verpflichtet bin: Meinem Mandanten, der mich bezahlt!

Einer Presseerklärung des Verbandes der Rentenversicherungsträger v. 28.06.2002 war zu entnehmen, dass z.B. im Jahr 2001 die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung rund 403.000 Widersprüche gegen Entscheidungen in allen rentenversicherungsrechtlichen Angelegenheiten bearbeiten mussten.



Rund 33 Prozent der Widerspruchsfälle (134.000) konnten zu Gunsten der Antragsteller ohne förmlichen Bescheid erledigt werden. In weiteren rund 42 Prozent (169.700 Fälle) musste ein förmliches Widerspruchsverfahren mit Widerspruchsbescheid durchgeführt werden. Hier waren lediglich rund 2,6 Prozent (4.400 Fälle) der Widerspruchsführer mit ihrem Anliegen ganz oder teilweise erfolgreich, die übrigen mehr als 165.300 Widersprüche blieben (zunächst) erfolglos.

Das Sozialgericht Aachen hat mir mitgeteilt, dass im Jahre 2001 im Bereich der Arbeiterrenten und Angestelltenversicherung dort 824 Klagen erledigt wurden. Hiervon endeten aber 384 mit vollem Erfolg oder Teilerfolg. Dies ist noch mal fast die Hälfte!


Um die Qualität der Rentenbescheide ist es also denkbar schlecht bestellt. Der Gang zum Sozialgericht wegen falscher, unvollständiger oder unterlassener Beratung gehört zum Alltag des Rentenberaters!

Und,- wie unabhängig bzw. in Ihrem Interesse kann eine derartige Beratung sein?

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