Im Jahre 2009 wurde seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Berechnung der Vergleichseinkommen (Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts) nach § 30 Abs. 5 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) geändert. Die Vergleichseinkommen haben bei Berechnung des sogenannten Bereufschadensausgleich entscheidnde Bedeutung.
Diese Änderungen waren offenbar rechtswidrig. Die Berechnungsmodalitäten wurden nun geändert und zwar für die Zeit vom 1. Juli 2009 bis 30. Juni 2016. Im Ergebnis können Geschädigte höhere Renten erwarten, z.T. auch rückwirkend.
Nach Auskunft des Ministeriums waren hierfür Urteile der 1. Instanz der Sozialgerichtsbarkeit verantwortlich.
Ein Rundschreiben zeigt auf, wie zu verfahren ist:
http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Soziale-Entschaedigung/Rundschreiben/rundschreiben-soziale-entschaedigung-ser-2-53470-34.html
Und hier sind die korrigierten Werte für die vergangenen Jahre zu finden :
http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Soziale-Entschaedigung/bekanntmachung-vergleichseinkommen.html
Als Rentenberater, der sich im sozialen Entschädigungsrecht auskennt, kann ich Ihnen behilflich sein.