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Johann Simon Genten, Aachen
6. März 2015

Vorsorgeaufwendungen zur Rente erweitert absetzbar

Das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2015) ist am 30.12.2014 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2014, Teil I Nr. 63, S. 2417). Wer in die gesetzliche Rentenversicherung oder vergleichbare private Produkte (Basis- oder Rüruprente) einzahlt, kann bisher bis zu 20.000,00 Euro steuerlich absetzen. Nunmehr sind derartige Vorsorgeaufwendungen bis zu dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung, aufgerundet auf einen vollen Betrag in Euro, zu berücksichtigen. Das sind für 2015 22172,- Euro. Für Verheiratete gilt entsprechend der doppelte Betrag.
Die Rentenversicherung ist vor dem Hintergrund der anhaltenden Niedrigzinsphase in Einzelfällen durchaus als Geldanlage interessant, vor allem unter Berücksichtigung der individuellen Steuervorteile.