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Johann Simon Genten, Aachen
26. Juni 2014

Versorgungsausgleich: Mehr durch Kindererziehungszeiten? Wann ist ein Abänderungsverfahren sinnvoll ?

Im Rahmen einer Scheidung wird in der Regel ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Hier werden Anwartschaften der Eheleute in Vorsorgesystemen ermittelt und dann geteilt.  Wichtig: Es handelt sich hier immer um eine Momentaufnahme. Dies führt dazu, dass ein Versorgungsausgleich, der vor 10, 20 oder 30 Jahren durchgeführt wurde, heute falsch sein kann.
Die Gründe können u.a. in einer zwischenzeitlich erfolgten Änderung der BGH-Rechtsprechung oder auch der Gesetzgebung liegen.
Aktuell in der öffentlichen Diskussion werden Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der verbesserten Anrechnung von Kindererziehungszeiten genannt, verbunden mit dem Hinweis ein Abänderungsverfahren zum Versorgungsausgleich einzuleiten. Denn diese Möglichkeit der Abänderung gibt es.
Es leuchtet ein: Wurden in der Ehezeit gleich fünf Kinder groß gezogen, die vor 1992 geboren sind, so wird die Frau beziehungsweise auch der Mann, jedenfalls der, der die Kinder überwiegend erzogen hat in der Regel ab 1.7.2014 fünf Entgeltpunkte mehr in seiner Rente bekommen. Das macht im Westen ca. 143,- Euro mehr aus. Dies müsste nun neu geteilt werden.
In vielen Fällen könnte sich also ein Abänderungsverfahren lohnen, aber man muss davor warnen, einen solchen Schritt ungeprüft zu gehen, denn kommt es zu einem Abänderungsverfahren, so wird dieses nach neuem Recht durchgeführt und es findet eine sogenannte Totalrevision statt. Das bedeutet: Alle erworbenen Versorgungsanrechte werden neu berechnet und neu geteilt. Hier kann es dann auch zu einer umgekehrten Situation kommen. Dürften von einem Abänderungsverfahren im Hinblick auf neu anzurechnende Kindererziehungszeiten sehr oft Männer profitieren, so sieht das bei der ggf. neu auszugleichenden Betriebsrente anders  aus. Denn gerade Betriebsrenten sind oft noch nicht vollständig ausgeglichen oder aber nach heutigem Recht falsch berechnet. Gerade in diesem Bereich können sich erhebliche Veränderungen zu Ungunsten des Inhabers der Betriebsrente ergeben! Dies sind dann aber oft Männer.
Fazit: Egal, wer ein Abänderungsverfahren anstrengt oder anstrengen will, der sollte sich vorher beraten lassen, ab ein derartiges Abänderungsverfahren sinnvoll ist.
Gerade in diesem Bereich habe ich mich in den letzten Jahren spezialisiert. Als Rentenberater bin ich auch berechtigt, für Sie Abänderungsverfahren durchzuführen.