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Johann Simon Genten, Aachen
13. Juli 2016

Versorgungsausgleich: Abänderung möglich. Guter Rat wichtig.

Bei Scheidungen wird seit 1977 in der Regel ein sogenannter Versorgungsausgleich durchgeführt. Die Versorgungsanrechte der Ehegatten, die sie während der Ehe erworben haben, sollen im Grundsatz hälftig geteilt werden. 2009 wurde das Versorgungsausgleichsrecht umfassend reformiert.
Wichtig: Ein Versorgungsausgleich ist immer eine Momentaufnahme, da die jeweiligen Anwartschaften nach dem zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Recht erfolgte. Dieses oder die Auslegung desselben hat sich aber permanent geändert.
In zahlreichen Fällen können daher Altentscheidungen zum Versorgungs-ausgleich, die auf dem alten Recht (1977-2009) basieren, angegriffen bzw. abgeändert werden. Sie werden dann auch auf das auf  neue Recht umgestellt.
Die Abänderung der Altentscheidung kann sich erheblich auswirken.
Man sollte immer, bevor dieser Schritt gegangen ist, einen versierten Fachmann aufsuchen, damit der Schuss nicht nach hinten losgeht.
Im Moment ist das oft in Fällen der sogenannten „Mütterrente“ der Fall.
Beispiel: Scheidung erfolgte in 1983. 3 Kinder wurden in der Ehe überwiegend durch die Frau erzogen. Die Kindererziehungszeiten wurden aber erst 1986 eingeführt und seitdem kontinuierlich in der Anrechnung verbessert. Für 3 Kinder gibt es mittlerweile im Regelfall 6 Entgeltpunkte zusätzlich. Das macht ab 1.7.16 eine Monatsrente von 182,70 Eur. Hiervon stünde Herrn X nunmehr die Hälfte zu. Entsprechend hat er einen Antrag beim Familiengericht auf Abänderung gestellt.
Herr X hatte aber auch noch eine Betriebrente, die nach dem seinerzeitigen Recht geteilt wurde. Dieses Recht ist aber mittlerweile hinfällig. Da im Verfahren alle Anwartschaften neu geprüft werden, wird auch die Betriebsrente neu berechnet. Für die Ehezeit ergibt sich nunmehr ein erheblich höherer Betrag, der im vorliegenden Fall insgesamt nicht zu einer Verbesserung für Herrn X führte, sondern zu einer Verschlechterung.
Als Rentenberater habe ich mich in die Problematik seit Jahren eingearbeitet. Wenn Sie Ihren Versorgungsausgleich prüfen lassen wollen, so stehe ich hierfür gerne zur Verfügung. Im Abänderungsverfahren kann ich Sie auch vor Gericht vertreten.