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Johann Simon Genten, Aachen
15. August 2012

Tätigkeitsbericht des Bundesversicherungsamtes 2011 offenbart erhebliche Mängel in der Rentenversicherung

Auch der neuste Tätigkeitsbericht des Bundesversicherungsamtes offenbart erheblichen Mängel u.a. bei den Rentenversicherungsträgern. Traurig etwa, dass das Bundessozialgericht die Berechnung der ersten Berufsjahre schon vor einigen Jahren bemängelt hatte, die Rentenversicherungsträger diese Praxis aber in der Regel lange erst auf Antrag der Versicherten bzw. der Rentenberater umsetzten. Daher erfolgte nun eine Weisung des Bundesversicherungsamtes, die zeigte, dass in etlichen Fällen noch Handlungsbedarf bestand. Rentenberater haben hierauf breits seit Jahren geachtet und im übrigen die Sache erst durch die Instanzen bis zum Bundessozialgericht getragen (und tragen müssen !) ! Ebenso erschreckend, dass bei Anträgen auf Teilhabeleistungen ein Viertel der Fälle rechtswidrig an die Bundesanstalt für Arbeit abgegeben werden ! Das kann, da ein REHA-Antrag in bestimmten Fällen die Wirkung eines Rentenantrages hat, fatale Folgen haben. Derartige Fälle habe ich in meiner Praxis. Die weiteren Ungereimtheiten und Fehler können Sie dem Bericht selbst entnehmen. Das Bundesversicherungsamt ist die Aufsichtsbehörde der Rentenversicherungsträger. Viele der Dinge, die es bemängelt, sind zu allererst durch Rentenberater aufgedeckt worden oder mußten z.T. in jahrelangem  Rechtsstreit erstritten werden!