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Johann Simon Genten, Aachen
21. April 2016

Rentenerhöhung 2016: Renten- und Rentenanwartschaften im Westen steigen um 4,25%

Laut Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales steht die Rentenanpassung zum 1. Juli 2016 fest. Die gesetzlichen Renten steigen in Westdeutschland um 4,25 Prozent.
Was weder in der Presse noch in der Mitteilung des BMAS rüberkommt: Dies gilt nicht nur für die Renten, sondern auch für alle Rentenanwartschaften. Ihre Rente oder eben Rentenanwartschaft bemisst sich u.a. in „Entgeltpunkten“, die im Falle einer Berentung mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden. Dieser beträgt im Westen aktuell 29,21 Euro. Ihre Rentenanwartschaft von, sagen wir 20 EP, wäre daher aktuell 20*29,21 Eur= 584,20 Eur wert. Sie steigt ab 1.7.16 auf 20*30,45 Euro= 609,0 Eur. D.h. im Grunde, Ihre Anwartschaft auf Zahlung einer monatlichen Rente wird mit 4,25% verzinst.
Was in der Debatte, die gerne die Jungen gegen die Alten bzw. die Rentner ausspielt, vergessen wird, ist, dass also natürlich auch die jungen Menschen, also die, die bereits eine Anwartschaft aufgebaut haben oder die, die erst noch eine aufbauen werden, von der Steigerung des aktuellen Rentenwertes profitieren. Wenn dieser nicht steigt, dann steigt natürlich auch nicht eine erworbene oder zu erwerbende Anwartschaft. Denn letztlich erwerben sie Entgeltpunkte, die später ja durch Multiplikation mit dem aktuellen Rentenwert die Rente ergeben.
Grundlage der Rentenanpassung ist zum einen die Lohnentwicklung. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 3,78 Prozent in den alten Ländern. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei der Einfluss der Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen ("Ein-Euro-Jobs") außer Acht bleibt. Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.
Neben der Lohnentwicklung wird durch den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit rechnerisch + 0,18 Prozentpunkten steigernd auf die Rentenanpassung aus. Außerdem wird durch den so genannten Faktor Altersvorsorgeaufwendungen die Veränderung der Aufwendungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Aufbau ihrer Altersvorsorge auf die Anpassung der Renten übertragen. Da der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung des Jahres 2015 (18,7 Prozent) gegenüber dem Jahr 2014 (18,9 Prozent) um 0,2 Prozentpunkte gesunken ist und die sogenannte "Riester-Treppe" bereits 2013 letztmals zur Anwendung kam, wirkt der Faktor Altersvorsorgeaufwendungen in diesem Jahr rechnerisch mit 0,26 Prozentpunkten anpassungssteigernd.

Was bringt die Zukunft ? Wenn die Arbeitnehmer für höhere Löhne kämpfen und diese bekommen, steigen auch die Renten und die Rentenanwartschaften. Nur diese Entwicklung war bis 1992 für die Fortschreibung des aktuellen Rentenwertes maßgeblich. Aber wie dargelegt, haben wir ja noch den Nachhaltigkeitsfaktor, der die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden wiedergibt. Dieser dürfte sich negativ entwickeln.
Auch der Beitragssatz als weiteres Element dürfte laut Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung steigen.
Diese nach 1992 eingeführten Elemente (sowie der sogenannte Riester-Faktor) sind im Grunde dafür verantwortlich, dass das Niveau der Rente gesunken ist und vermutlich weiter sinken wird.