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Johann Simon Genten, Aachen
27. März 2014

Rentenerhöhung 2014: Renten- und Rentenanwartschaften im Westen steigen um 1,67%

Laut Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales steht die Rentenanpassung zum 1. Juli 2014 fest. Die gesetzlichen Renten steigen in Westdeutschland um 1,67 Prozent, in den neuen Ländern um 2,53 Prozent.
Was weder in der Presse noch in der Mitteilung des BMAS rüberkommt: Dies gilt nicht nur für die Renten, sondern auch für alle Rentenanwartschaften. Ihre Rentenanwartschaft bemisst sich u.a. in „Entgeltpunkten“, die im Falle einer Berentung mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden. Dieser beträgt im Westen aktuell 28,14 Euro. Ihre Rentenanwartschaft von, sagen wir 40 EP, wäre daher aktuell noch 40*28,14 Eur= 1125,60 Eur wert. Sie steigt ab 1.7.14 auf 40*28,61 Euro=1144,40 Eur. D.h., Ihre Anwartschaft auf Zahlung einer monatlichen Rente wird im Grunde mit 1,67% verzinst.
Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 1,38 Prozent in den alten Ländern. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung. Darüber hinaus wird die Entwicklung der beitragspflichtigen Entgelte berücksichtigt.
Neben der Lohnentwicklung ist auch der Nachhaltigkeitsfaktor in der Anpassungsformel relevant, der die Veränderung des Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Rentenanpassung berücksichtigt. Der Nachhaltigkeitsfaktor wirkt in diesem Jahr mit 0,19 Prozentpunkten anpassungsdämpfend.
Ferner geht noch ein Faktor Altersvorsorgeaufwendungen in die Rentenanpassung ein. Er spiegelt die Belastungen der Beschäftigten beim Aufbau ihrer Altersvorsorge wider. Dieser Faktor wirkt dieses Jahr mit 0,92 Prozentpunkten anpassungssteigernd, weil der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung zum 1. Januar 2013 von 19,6 Prozent auf 18,9 Prozent gesunken ist.
Keine Rolle mehr spielt die so genannte „Riester-Treppe“, das sind private Vorsorgeaufwendungen, die letztmals bei der Rentenanpassung 2013 zur Anwendungen kam.
Dagegen wird laut Mitteilung in diesem Jahr der Ausgleichsbedarf – der früher unterbliebene Rentenkürzungen widerspiegelt – vollständig abgebaut. Der Ausgleichsbedarf in den alten Ländern beträgt derzeit noch 0,46 Prozent. Um ihn abzubauen, wird die rein rechnerisch mögliche Rentenanpassung in den alten Ländern reduziert. Die Rentenanpassung West beträgt daher 1,67 Prozent. Der aktuelle Rentenwert West steigt zum 1. Juli 2014 von gegenwärtig 28,14 Euro auf 28,61 Euro.