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Johann Simon Genten, Aachen
11. April 2011

Rente und Hinzuverdienst: Neuregelungen geplant

Schon heute kann man zu den verschiedenen Renten hinzu verdienen. Bei vorgezogenen Altersrenten etwa sind auch Hinzuverdienste über der Geringfügigkeitsgrenze möglich. Dann kann allerdings keine Vollrente, sondern nur eine Teilrente bezogen werden. Maßgeblich ist, in welcher Höhe Beiträge in den letzten drei Kalenderjahren vor Rentenbeginn gezahlt wurden.
Dies soll nun geändert werden, ohne dass bisher konkrete Planungen vorliegen.
 

Eine Überlegung geht dahin, den vorzeitigen Rentnern einen Hinzuverdienst zu ermöglichen, der sich am letzten versicherten Brutto-Einkommen orientiert. D.h. z.B. : Letztes Brutto-Einkommen 3000,- Euro. Bei einem Rentenanspruch von 1000,- Eur könnten dann 2000,- Eur rentenunschädlich hinzuverdient werden.
Allerdings sind diese Pläne sozialpolitisch umstritten. Was letztlich realisiert wird, steht noch in den Sternen. Als Rentenberater beobachte ich diese Entwicklungen natürlich für meine Mandanten sehr aufmerksam, zumal man munkelt, dass Neuregelungen schon ab 2012 geschaffen werden sollen.