professionell...unabhängig...engagiert
Johann Simon Genten, Aachen

Newsletter Mai 2011

Liebe Mandanten, Freunde und Partner,
sehr geehrte Damen und Herren,

aus der täglichen Praxis kann man so einiges erzählen und berichten. Vieles hängt man nicht an die große Glocke. Dass die Wirbelsäulenerkrankung eines Bergmanns nach acht Jahren Kampf anerkannt worden ist, schön! Da lernt man viel über Dosismodelle und deren Bestand vor den Gerichten.
Ein anderer Rechtsstreit nach einem Arbeitsunfall mit einer schweren Schädigung des Beines zieht sich ebenso lange hin. Ende offen. Gutachten über Gutachten und immer findet man erheblichen Schwächen. Vieles erscheint absolut willkürlich. Gerade in diesem Bereich stehen die Gutachter den Berufsgenossenschaften sehr nahe.
Gutachten sind auch im Streit um eine Erwerbsminderungsrente oft entscheidend.
Sehr oft sind die Gutachter in ganz erheblichem Umfang für den Klagegegner, also die Rentenversicherung tätig. Ich stelle immer wieder die Frage, ob dies nicht ein Grund ist, derartige Gutachter wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Laut Gesetz reicht bereits die „Besorgnis“ aus! Leider wird dies in der Sozialgerichtsbarkeit in der Regel noch anders gesehen.
Nun hatte ich einen Gutachter zur mündlichen Verhandlung laden lassen, der Chefarzt einer Reha-Klinik ist, die für den Klagegegner, hier die Deutsche Rentenversicherung, in ganz erheblichem Maße Rehabilitationen durchführt.
Im übrigen eine Klinik, in der, wie ich es polemisch formuliere, Blinde sehend und Gehörlose hörend entlassen werden ! Der Mann war durch meine Fragen genervt. Das Dolle war dann, dass er - den Blick zum  DRV-Vertreter und Klagegegner suchend - sich damit brüstete, er mache seit 20 Jahren Gutachten für die DRV, also die Beklagte. Da hätte er dann aber ehrlicherweise direkt bei der DRV Platz nehmen können !
Ich kenne in der Tat Gutachter, die sich trotz allem einen hohes Maß an Unabhängigkeit bewahrt haben. Es muss im Sinne eines fairen Verfahren aber möglich sein, dass Gutachter, die sich durch eine besondere Nähe zum Klagegegner ausgezeichnet haben, abgelehnt werden dürfen!

Mit herzlichem Gruß aus dem sonnigen Aachen !


Johann Simon Genten
Rentenberater/Rechtsbeistand


115.000 Euro Nachzahlung, - von der Schlafmützigkeit der Stadt Aachen oder: Wie Hilfeempfänger alleine gelassen werden !
Erstmalige Gewährung einer Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab 1995 erfolgreich durchgesetzt. Jahrelanger Sozialhilfebezug eines psychisch Kranken. Erst der Rentenberater entdeckt möglichen Rentenbezug.

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Unfallversicherungsschutz bei einer Tätigkeit "wie ein Versicherter"
Interessant sind immer Konstellationen, bei den Menschen Unfälle erleiden, ohne in einem Arbeitsverhältnis zu stehen. Ein junges Mädchen erleidet auf dem Gelände einer Reitschule Verletzungen im Bauchbereich durch einen Pferdetritt (Rissverletzungen von Milz und Niere bei kompletter Ruptur des Nierenparenchyms, massiver Ruptur des Parenchyms der Milz; akute Blutungsanämie). Dies geschah, als sie Pferde von der Koppel holte und zwar im Auftrag des Reitstallbesitzers. Die Berufsgenossenschaft will jedoch keinen Arbeitsunfall anerkennen und keine Rente zahlen. Das sieht das Sozialgereicht Aachen anders !

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Krankenkassen benachteiligen Selbständige bei Beitragseinstufung

In aktuell gleich zwei Fällen konnte ich Selbständigen in Bezug auf die Höhe des Beitrages zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung helfen. Diese wussten nicht um die Bedürftigkeintsregelung des § 240 Abs. 4 SGB V. Die Krankenkassen wiesen sie auch nicht darauf hin. Diese Regelung führt bei niedrigen Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit und dem Vorliegen weiterer Voraussetzungen dazu, dass ein geringeres (fiktives) Einkommen angesetzt wird . Dieses wird dann nach mindestens 1/60 der monatlichen Bezugsgröße für den Kalendertag berechnet. Aktuell sind dies  1.277,50 Eur/Monat.

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Steuerberaterin: Zurückweisung als Bevollmächtigte im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren oder: Schuster, bleib bei Deinem Leisten !

Steuerberater nicht befugt, im Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB 4 (Hier geht es um die Frage der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung) als Bevollmächtigte aufzutreten.

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Rente und Hinzuverdienst: Neuregelungen geplant
 

Schon heute kann man zu den verschiedenen Renten hinzu verdienen. Bei vorgezogenen Altersrenten etwa sind auch Hinzuverdienste über der Geringfügigkeitsgrenze möglich. Dann kann allerdings keine Vollrente, sondern nur eine Teilrente bezogen werden. Maßgeblich ist, in welcher Höhe Beiträge in den letzten drei Kalenderjahren vor Rentenbeginn gezahlt wurden.
Dies soll nun geändert werden, ohne dass bisher konkrete Planungen vorliegen

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BG berechnet Unfallrente falsch/erhebliche Nachzahlung erwartet

Um Unfallrenten wird oft gestritten. Primär geht es sehr oft um die Höhe der Erwerbsminderung (MdE). Das andere zentrale Element für die Höhe der Rente, der sogenannte Jahresarbeitsverdienst (JAV) ist sehr oft falsch berechnet. Viele Menschen erhalten daher über Jahrzehnte hinweg zu niedrige Renten !

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Helfer eines eingeschlossenen Kindes steht unter Unfallversicherungsschutz

Unfallrente für Nothelfer. Dass der sogenannte Nothelfer unter dem Schutz der Unfallversicherung steht, dürfte den Wenigsten bekannt sein. Ein interessantes Urteil zu der Frage, wann eine derartige Hilfe unter dem Schutz der Unfallversicherung steht und damit Leistungen erbracht werden können, hat das BSG nun gefällt.

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Gewaltopferentschädigung nach misslungener Schönheitsoperation

Hat jemand infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs eine gesundheitliche Schädigung erlitten, kann er Versorgungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) beanspruchen. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt dies auch für einen Patienten, dessen Gesundheit durch eine misslungene Schönheitsoperation beeinträchtigt worden ist.

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Rentenantrag und Bescheid Altersrente fehlerbehaftet

Kürzung der Altersrente konnte wegen des Vorliegens von Berufsunfähigkeit nachträglich abgewendet werden.

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Internetportal „Ihre-Vorsorge.de“ der Deutschen Rentenversicherung: Wie verbindlich ist der dort erteilte Rechtsrat?

Das Internetportal „Ihre-Vorsorge.de“ der Deutschen Rentenversicherung bietet Usern ausdrücklich "Rechtsrat" an. Leider ist festzustellen, dass die dort erteilten Ratschläge/Auskünfte immer wieder auch Fehler enthalten. Die Frage ist nur, wer haftet, wenn eine Falschberatung stattfindet ? Die DRV eiert und mag sich der Verantwortung nicht wirklich stellen...

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Rente und Hinzuverdienst: Neuregelungen geplant

Schon heute kann man zu den verschiedenen Renten hinzu verdienen. Bei vorgezogenen Altersrenten etwa sind auch Hinzuverdienste über der Geringfügigkeitsgrenze möglich. Dann kann allerdings keine Vollrente, sondern nur eine Teilrente bezogen werden. Maßgeblich ist, in welcher Höhe Beiträge in den letzten drei Kalenderjahren vor Rentenbeginn gezahlt wurden.
Dies soll nun geändert werden, ohne dass bisher konkrete Planungen vorliegen.

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Renten (und Rentenanwartschaften) werden zum 01.07.2011 um 0,99 Prozent erhöht

Auch dieses Jahr finden wir landauf landab die Meldung, die „Renten“ würden zum 1.7.2011 erhöht und zwar um 0,99%. Eine sehr verkürzte Nachricht! Denn erhöht wurde nur der so genannte „aktuelle Rentenwert“. Das ist im Grunde der Wert den ein Durchschnittsverdiener in einem Jahr an Rente erwirtschaftet. Er beträgt ab 1. Juli 2011 nach 27,20 Euro (West) dann 27,47 Euro (West).
Es ist richtig, dass dieser Wert nunmehr auf die gesetzlichen Renten in Form einer Erhöhung durchschlägt. Denn jede Rente wird im wesentlichen aus den im Laufe eines Versichertenlebens erworbenen Entgeltpunkten und eben dem aktuellen Rentenwert ermittelt. Im Grunde werden die EP hiermit multipliziert, wobei aber noch andere Faktoren eine Rolle spielen, die hier vernachlässigt werden sollen.
Nun sind Sie aber noch gar nicht Rentner ? Also betrifft Sie die Erhöhung gar nicht ? Sie sind im Gegenteil, so wie der Presse zu entnehmen, der gebeutelte Beitragszahler, der in Mallorca überwinternde Rentenscharen durchfüttern muss ?

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Amtshaftungsanspruch gegen Rentenversicherung immer öfter erfolgreich realisiert

Gemäß § 839 BGB  in Verbindung mit Art. 34 Grundgesetz hat ein Beamter, der vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht verletzt hat, dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Zum Alltag des Rentenberaters gehört es, rechtskräftige Rentenbescheide zu überprüfen. Sehr oft werden Fehler gefunden, die nicht nur zu einer höheren Rente, sondern auch zu z.T. erheblichen Nachzahlungen führen.
Das Problem ist, das gem. § 44 Abs. 4 SGB X Nachzahlungen in der Regel nur für 4 Jahre rückwirkend erbracht werden. Zwar gilt es auch hier genau hinzu-schauen, denn hier gibt es oft Ausnahmen von der Regel.
Aber: Wenn die Nachzahlung rechtmäßig beschränkt wird, hilft oft nur, zu prüfen, ob ein weitergehender Amtshaftungsanspruch besteht. Denn hier gilt die 4-Jährige Verjährung nicht. Es können sich z.T. beträchtliche Nachzahlungen ergeben.

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