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Johann Simon Genten, Aachen
18. Februar 2014

Mögliche Altersrente: Falsche bzw. irreführende Beratung durch die Rentenversicherung Rheinland

Es ist immer wieder erschreckend, zu sehen, wie schlecht die Menschen oft seitens der Rentenversicherung beraten werden.
Ein bemerkenswerter Fall ist Frau B. Sie sprach im November 2013 bei mir vor, um etwas über ihre Möglichkeiten im Hinblick auf die gesetzliche Rente zu erfahren. Nach einer kurzen Analyse konnte ich ihr, Jahrgang 1957, den Rat geben, in die Rentenversicherung freiwillige Beiträge einzuzahlen, um die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente wegen Schwerbehinderung zu erreichen. Frau B. war schwerbehindert und hatte 360 Monate mit rentenrechtlichen Zeiten. An der Wartezeit von 35 Jahren fehlten also noch 60 Monate. Alternativ eröffnete sich die Möglichkeit eine Rente für langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr, falls, was hier unwahrscheinlich war, zum Rentenbeginn keine Schwerbehinderung mehr vorliegen würde.
Den weiteren Weg ging Frau B. dann guten Glaubens alleine und beantragte die freiwillige Beitragszahlung beim Rentenversicherungsträger. Doch statt diesen Antrag zu bearbeiten, bekam sie von der Rentenversicherung ein Schreiben, welches sie erheblich irritierte und mit dem sie erneut bei mir vorsprach. Das Schreiben können Sie sich als PDF anschauen (s.u.).
Ungefragt wird ihr erläutert, dass die Zahlung freiwilliger Beiträge
  • für die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit und
  • für eine Erwerbsminderungsrente
sinnlos sei. Weiter heißt es, ein weiterer Grund für die freiwillige Versicherung sei eine Rentenerhöhung. Hierzu wird ausgeführt, dass die „Rentabilität sehr gering" sei.
Mit keinem Wort erwähnt wird die Möglichkeit einer vorzeitigen Altersrente wegen Schwerbehinderung oder einer Altersrente für langjährig Versicherte ! Und,- obwohl Frau B. den Antrag ja bereits gestellt hat, heißt es, dass, wenn sie nicht antworte, man davon ausgehe, dass sie nicht an einer freiwilligen Versicherung interessiert sei. Im Grunde sagt man der Frau: Was willst Du, die von Dir beantragte Zahlung ist doch Unsinn !
Tatsächlich könnte Frau B. bereits mit 60 Jahren und 11 Monaten eine Altersrente für Schwerbehinderte erhalten und zwar ab Januar 2018. Voraussetzung ist allerdings u.a. die Zahlung freiwilliger Beiträge ab 1/13, was hier noch möglich ist, da der Antrag bis 3/14 gestellt wurde. Bereits nach kurzer Zeit hätte sie die gezahlten Beiträge wieder heraus. Die Alternative wäre gewesen, weitere 5 Jahre auf eine Rente zu verzichten und erst die Regelaltersrente zu erhalten mit 65 Jahren und 11 Monaten. Die Zahlung freiwilliger Beiträge dürfte hier also hoch rentabel sein, zumal die Eheleute die Beiträge im Rahmen er gemeinsamen Veranlagung sogar zum großen Teil steuermindernd geltend machen können!
Nachspiel: Ein Telefonat mit der zuständigen Sachbearbeiterin brachte nichts. Diese meinte trotz Belehrung meinerseits, alles richtig gemacht zu haben!
Selbst der Vorgesetzte konnte kein wesentliches Fehlverhalten erkennen. U.a. meinte er, die Schwerbehinderung sei ja nicht bekannt gewesen. Auf meinen Vorhalt hin, es käme darauf nicht an, da es um Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Zukunft gehe, ging er nicht ein. Regelmäßig fragt die Rentenversicherung im übrigen im Rahmen einer Kontenklärung nach einer Schwerbehinderung! Warum hier nicht ?
Der Vorgesetzte räumte lediglich nach längerem Hin und Her ein, man hätte einen Hinweis auf die Altersrente für langjährig Versicherte ab dem 63. Lj. geben können.
Auch meinen Hinweis, die Äußerungen zu Rentabilität seien insgesamt mehr als fragwürdig, da man grundsätzlich, wenn man von Rentabilität spricht, selbstredend auch mögliche Steuervorteile einer Zahlung freiwilliger Beiträge einbeziehen müsste, kam die Antwort, die Rentenversicherung dürfe nicht in steuerrechtlichen Dinge beraten!
Das mag so sein, dann sollte die Rentenversicherung aber auch deutlich machen, dass sie eine sehr verkürzte Betrachtung des Wortes Rentabilität hat !
Zwischenzeitlich hat der Dienststellenleiter der DRV Rheinland hier Fehler eingeräumt !
Fazit in diesem Fall: Grottenschlechte Beratung !