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Johann Simon Genten, Aachen
3. Dezember 2015

Lungenkrebs bei Steinkohlenbergleuten kann entschädigt werden

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat "Berufskrankheiten" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Berufskrankheit "Lungenkrebs durch Quarzstaub" (Berufskrankheit Nr. 4112 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung): „Lungenkrebs durch die Einwirkung von kristallinem Siliziumdioxid (SiO2) bei nachgewiesener Quarzstaublungenerkrankung (Silikose oder Siliko-Tuberkulose)“ verfasst.
Bisher war diese Berufskrankheit bei Steinkohlenbergleuten sehr oft  abgelehnt worden, weil man unterstellte, diese seien nicht in hinreichendem Maße kristallinem Siliziumdioxid ausgesetzt gewesen. Anerkannt wurde die Erkrankung dagegen bei Erz- (einschließlich Uranerz-) bergleuten, Schachthauern sowie Gesteinshauern (auch im Steinkohlenbergbau, soweit diese Tätigkeiten des Schacht- und Gesteinshauers die gesamte Quarzstaubdosis überwiegend bedingt hat).
Dies ist nun korrigiert worden.
Die Betroffenen, aber auch ihre Hinterbliebenen haben daher jetzt ggf. Anspruch auf Heilbehandlung und Rentenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, evtl. auch rückwirkend.
Den vollständigen Text des Sachverständigenbeirates finden Sie unten.
Ich selbst habe erst kürzlich ein entsprechendes Verfahren gewinnen können. Dafür war aber ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht Aachen notwendig.
Gerne vertrete ich Sie gegenüber der Berufsgenossenschaft.