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Johann Simon Genten, Aachen
27. März 2014

Krankenversicherung: Krankenkassen handeln oft rechtswidrig und willkürlich !

In vielen Medien spielte in den letzten Monaten das Verhalten der gesetzlichen Krankenkassen gegenüber den Versicherten eine Rolle (z.B. der Spiegel: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/kassen-lehnen-hunderttausendfach-leistungen-ab-a-917250.html). In der Praxis der Rentenberater ist dies hinlänglich bekannt.
Krankengeld, Heil- und Hilfsmittel oder Reha- Leistungen werden oft zu Unrecht und willkürlich abgelehnt. Die vorgeschriebenen Rechtmittelbelehrungen fehlen sehr oft. D.h., die Betroffenen wissen gar nicht, dass sie gegen eine Entscheidung vorgehen können.
Sehr oft wird z.B. bei kranken Menschen zu einer REHA-Antragstellung aufgefordert. Man kommt auf der einen Seite wohlmeinend daher, auf der anderen Seite wird mit Entzug des Krankengeldes gedroht. Das Ganze hat nur ein Ziel: Man will sich dieses Klientels entledigen, denn für eine REHA ist in der Regel die Rentenversicherung zuständig. Aus Sicht der Krankenkasse wird im Idealfall eine Rente bewilligt, dann ist man den teueren Krankengeldbezieher los !
Das für die Aufforderung erforderliche Gutachten liegt oft gar nicht vor. Ermessen wird nicht ausgeübt, über die möglichen Folgen wird nicht informiert.
Wenn Sie betroffen sind, sollten Sie Ihre Rechte nutzen und ggf.  Widerspruch erheben. Wenn eine Rechtsmittelbelehrung fehlt, ist der Widerspruch auch noch bis zu einem Jahr nach Bescheiderteilung zulässig. Selbst bei Ablauf der Fristen ist ein Überprüfungsverfahren möglich!