professionell...unabhängig...engagiert
Johann Simon Genten, Aachen
7. Dezember 2012

Kindererziehungszeiten und "Mütterrenten"

Von TAZ bis FAZ, von Berlin bis München, von ARD bis RTL, von WDR bis Deutschlandfunk überall spricht man im Moment von den „Mütterrenten“. Gemeint ist die Diskussion um die Aufwertung von Zeiten der Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Primär geht es um Folgendes: Kindererziehende erhielten bislang für Erziehungszeiten von Kindern, die vor dem 1.1.1992 geboren sind, nur ein Jahr Kindererziehungszeit. Für Kinder, die ab dem 1.1.1992 geboren worden sind, gibt es dagegen drei Jahre Kinderziehungszeiten.
Ein Jahr Kindererziehungszeit entspricht ca. dem Wert, der für ein Jahr Durchschnittsverdienst angerechnet wird. Im Moment liegt der Durchschnittsverdienst bei circa 32.000 € brutto im Jahr. Verdient man das, bekommt man einen Entgeltpunkt, der im Moment im Westen 28,07 Euro Monatsrente wert ist. Kindererziehende werden also ab 1992 in der Rentenversicherung wie Durchschnittsverdiener versichert.
Die Bestrebungen der CDU gehen dahin, nunmehr auch schon bestehende Renten im Hinblick auf Erziehungszeiten vor 1992 aufzuwerten, und zwar um weitere zwei Jahre, also um zwei Entgeltpunkte für ein Kind.
Diese Bestrebungen sind legitim, aber teuer. Sehr ärgerlich ist aber die in sämtlichen Presseorganen verbreitete Bezeichnung von „Mütterrenten“.
Für mich könnte dieser Begriff das Unwort des Jahres 2012 werden. Kinder werden nicht nur von Müttern erzogen, sondern auch von Vätern, Großvätern und Großmüttern oder anderen Personen und all diesen stehen ggf. Kindererziehungszeiten entsprechend zu. So verbietet es sich, von Mütterrenten zu sprechen. Derartige Platitüden führen übrigens dazu, dass etwa Väter über die ihnen zustehenden Rechte im Zusammenhang mit Kindererziehung traditionell nicht hinreichend informiert werden. Aktuell liegt mir wieder der Fall eines Vaters vor, dessen erste Frau vor 1986 gestorben ist. Per Gesetz werden dem Vater die Kindererziehungszeiten bei der Rente zugeordnet, eigentlich. Der Mann hatte zweimal die Rente beantragt. Einmal eine Berufsunfähigkeitsrenten, dann eine Altersrente. Bei beiden Rentenanträgen wurde er durch die Rentenversicherung Rheinland in Aachen beraten. Nicht gründlich genug, denn erst der professionelle Rentenberater erkannte, dass dem Mann die Kindererziehungszeiten zustehen, wenn er sie angibt!