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Johann Simon Genten, Aachen
30. April 2014

Goliath lässt Muskeln spielen: DRV Rheinland mahnt Rentenberater ab

Ich hatte im Zusammengang mit einer groben Falschberatung durch die Renten-versicherung Rheinland ein entsprechendes Schreiben per Download zur Verfügung gestellt (http://www.genten.de/rm/moegliche-altersrente-falsche-bzw-irrefuehrende-beratung-durch-die-rentenversicherung-rheinland).
Nun lässt die DRV die Muskeln spielen. Ich wurde abgemahnt (Androhung 5000,- Euro !) und unter Hinweis auf das Urheberrechtsgesetz aufgefordert, eine Unterlassungserklärung dahingehend abzugeben, Schreiben der DRV Rheinland nicht im Internet zu veröffentlichen. Gerne stelle ich auch dieses Dokument der Öffentlichkeit zur Verfügung (s.u.).
Ich werde dieses Schreiben nicht entfernen! Ich denke, dass die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf hat, auf Derartiges hingewiesen zu werden.
Merkwürdig ist auch, dass die DRV das Urheberrechtsgesetz bemüht, denn nach § 1 genießen die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst Schutz. Geschützte Werke sind z.B. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme, Werke der Musik, der bildenden Künste etc., nach meiner Auffassung jedoch nicht die Ausführungen eines Sachbearbeiters der Rentenversicherung, zumal nach § 5 explizit „amtliche Werke“ keinen urheberrechtlichen Schutz genießen.
Fazit: Hier soll wohl ein Kritiker mundtot gemacht werden !
Man darf gespannt sein, wie es weitergeht !