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Johann Simon Genten, Aachen
12. September 2016

Externe Teilung im Versorgungsausgleich: Die Schwindler von der Allianz / unabhängige Beratung gefragt

Wenn Eheleute geschieden werden, wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Erworbene Anwartschaften auf Versorgungen werden ermittelt und dann auf die Ehegatten aufgeteilt. In der Regel wird "intern" geteilt, d.h., für die Ehegatten wird auch im Versorgungssystem des jeweils Anderen eine eigene Anwartschaft begründet. Das Gesetz sieht jedoch Ausnahmenvor. Dann wird „extern“ geteilt. Der begünstigte Ehegatte muss sich dann entscheiden, was mit dem errechneten Kapital geschehenl, d.h., wo dieser eingezahlt werden soll. Bedauerlich: Menschen werden gezielt schlecht bzw. unvollständig beraten, um Zugriff auf das Geld zu bekommen.
§ 15 des Versorgungsausgleichsgesetzes macht Vorgaben bzgl. der Zielversorgung:
(1) Die ausgleichsberechtigte Person kann bei der externen Teilung wählen, ob ein für sie bestehendes Anrecht ausgebaut oder ein neues Anrecht begründet werden soll.
(2) Die gewählte Zielversorgung muss eine angemessene Versorgung gewährleisten.
(3) (...)
(4) Ein Anrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung, bei einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung oder aus einem Vertrag, der nach § 5 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifiziert ist, erfüllt stets die Anforderungen der Absätze 2 und 3.
(5) Übt die ausgleichsberechtigte Person ihr Wahlrecht nicht aus, so erfolgt die externe Teilung durch Begründung eines Anrechts in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ist ein Anrecht im Sinne des Betriebsrentengesetzes auszugleichen, ist abweichend von Satz 1 ein Anrecht bei der Versorgungsausgleichskasse zu begründen.

Was zu tun ist, ist immer im Einzelfall zu entscheiden und von vielen Faktoren abhängig. Die gesetzliche Rentenversicherung kann aktuell durchaus zu empfehlen sein, ggf. aber auch andere Versorgungsmöglichkeiten.
Die Kapital- und Versicherungswirtschaft ist natürlich scharf auf dieses Geld,handelt es sich doch manchmal um erhebliche Summen.
Das von dort nicht objektiv beraten wird, liegt auf der Hand. Ein gutes Beispiel, wie das Geld gezielt in die eigene Kasse geleitet werden soll, liefert z.B. die Allianz, die den miserablen Ruf der Versicherungswirtschaft nachhaltig unterstreicht. Zielversorgung kannAus einer  Allianz-Broschüre ja auch die gesetzliche Rentenversicherung sein ! Doch eben diese wird von der Allianz, der wir ja so sehr vertrauen dürfen (siehe rechts) , nicht erwähnt ! Erwähnt werden im Schaubild (s.u.), welches einer Broschüre entnommen wurde, nur Riester, Basis-Rente oder Betriebsrente. In allen diesen Versorgungen hat nur die private Versicherungswirtschaft die Hände im Spiel.








Quelle:  http://www.assecon.de/images/Download/DLoeffentlich/Versorgungsausgleich%20Allianz-Broschre%20VM---7123Z0.pdf