professionell...unabhängig...engagiert
Johann Simon Genten, Aachen
10. Februar 2012

Erwerbsminderungsrente: Was Arbeitgeber für Ihre Arbeitnehmer tun können

Herr S. fand seinen Weg zu mir über den Betriebsrat seiner Firma, eines mittelständischen Unternehmens. Immer wieder war er krank und arbeitsunfähig geworden. Eine schwere psychische Erkrankung machte ihm zu schaffen. Die auftrenden Fehlzeiten stellten ein erhebliches Problem für den Betrieb dar, zumal Herr S. in einer Schlüsselposition arbeitete. Aufgrund der Chronifizerung der Erkrankung empfahl das vorhandene Helfernetz die Herausnahme aus dem Arbeitsprozess. Ein erster Rentenantrag war vor 2 Jahren gescheitert.  Nach erneuter Arbeitsunfähigkeit drohte nun die Aussteuerung durch die Krankenkasse. Nun sollte ein neuer Rentenantrag gestellt werden.
Angesichts des bereits gescheiterten Rentenantrages wollte man sich nun der Hilfe des Profis versichern. Wichtig: Der Arbeitgeber sicherte zu, die Kosten des Rentenantrages zu übernehmen.

Die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer waren hier absolut identisch. Für den Arbeitnehmer stellte sich die Frage der sozialen Absicherung mit den Alternativen, immer wieder arbeiten zu gehen, obwohl die Leistungsfähigkeit im Grunde aufgehoben war oder letztlich den sozialen Absurz in Harz IV zu riskieren.
Der Arbeitgeber wollte Planungssicherheit und war seinerseits an einer sozialen und einvernehmlichen Lösung interessiert.
Stelle ich einen Rentenantrag, so ist es natürlich nicht mit dem Ausfüllen einiger Formulare getan. Wichtig ist neben den versicherungsrechtlichen Aspekten die gründliche Vorbereitung der medizinischen Seite. Hier habe ich die vorhandenen Akten bei den beteiligten Behörden (Gescheitertes Rentenantragsverfahren, Akte des Versorgungsamtes bei 50% Behinderung) angefordert und sorgfältig gesichtet. Das Helfernetz wurde aktiviert und aktuelle und vor allem aussagekräftige Befundberichte von Ärzten und ggf. anderen (Sozialarbeiter, Psychotherapeuten) besorgt. Fazit letztendlich: Herrn S. wurde eine Erwerbsminderungsrente auf unbestimmte Zeit bewilligt. Und: In seinem alten Betrieb wurde eine Möglichkeit der geringfügigen Beschäftigung  für ihn geschaffen. Beide Seiten,- Arbeitnehmer und Arbeitgeber waren zufrieden !
Tipp: Als Arbeitnehmer sollten Sie ggf. auch das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, wnn es um die Finanzierung einer Rentenberatung geht.
Auch für den Arbeitgeber kann das Engagement eines Rentenberaters eine gute Investition sein.