professionell...unabhängig...engagiert
Johann Simon Genten, Aachen

Ausgabe September 2009

Liebe Mandanten, Freunde und Partner,
sehr geehrte Damen und Herren,


aus aktuellem Anlass heute ein kurzer Newsletter. Gegenwärtig berichten die Medien über einen weiteren „Rentenskandal“ (der wievielte eigentlich ?). Demnach sind etliche Renten falsch berechnet worden. Die „Aachener Zeitung“ berichtet darüber ebenso wie die „Aachener Nachrichten„, die Bildzeitung oder der WDR.
Das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde hat offensichtlich den Rentenversicherungsträgern Beine gemacht. Hintergrund der Aktion des Bundesversicherungsamtes ist die Vorschrift des § 115 Abs. 6 SGB VI. Hiernach sollen die Rentenversicherungsträger Versicherte in geeigneten Fällen darauf hinweisen, dass sie Leistungen erhalten können.

Beispielfall: Jemand vollendet das 65. Lebensjahr. In diesem Fall muss der Rentenversicherungsträger auf den Bezug einer möglichen Regelaltersrente hinweisen.
Weiteres Bespiel: Jemand bezieht eine Erwerbsminderungsrente, vollendet das 60. Lebensjahr und hat die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine entsprechende vorgezogene Altersrente erfüllt. Auch hier trifft den RV-Träger eine Beratungspflicht.
Das Problem ist Rentenberatern natürlich hinlänglich bekannt. Immer wieder mussten und müssen derartige Ansprüche durchgesetzt werden. In einem großen Teil der Fälle gerichtlich, bis hin zum Bundessozialgericht. Ich selbst habe mehrere Fälle erst auf gerichtlichem Wege gewinnen können. Dabei ist die Rechtssprechung seit Jahren im Grunde eindeutig!

Daher war die Weisung des BVA als Aufsichtsbehörde mehr als verständlich und im Grunde schon lange überfällig!

Wenn in den Artikeln/Medien allerdings nun der Eindruck erweckt wird, Betroffene wären nunmehr absolut schadlos gestellt (AN unter Hinweis auf Bundesarbeitsministerium: „Niemandem geht etwas verloren“), ähnlich vom Tenor her auch die AZ „Alles wird gut“ u.a.), so ist dies schlicht die Unwahrheit!
In einem mir vorliegendem Fall hat die Deutsche Rentenversicherung Bund eine Versicherte aufgrund der Weisung des BVA im Jahre 2009 darauf hingewiesen, dass sie nicht, wie geschehen, erst im Jahre 2005 Altersrente hätte beantragen können, sondern bereits ab dem Jahr 2000. Im Ergebnis war die Rente 260,- Eur höher ! Dies hängt damit zusammen, dass die Versicherte Nachzahlungen geleistet hatte, die bei der Erwerbsminderungsrente noch keine Berücksichtigung finden konnte, wohl aber bei einer späteren Rente. Das Dolle, aber nicht ungewöhnliche: Für die Jahre 2000 – 2004 erhebt der Rentenversicherungsträger nun allerdings die Verjährungseinrede, will die Rentennachzahlung von ca. 13000,- Eur also nicht auszahlen. Alles nach dem Motto: „Operation gelungen, Patient tot.“ „Niemandem geht etwas verloren“ !??
Aktuell befinde ich mich hier im Widerspruchsverfahren.

In einem weiteren Fall musste ein Anspruch auf sozialgerichtlichem Wege durchgesetzt werden. Die Frau hatte Anspruch auf eine Altersrente, wusste aber nicht darum. Bis heute sind aber die Zinsen aus der Nachzahlung in Höhe v. 36000 Eur strittig. Die Deutsche Rentenversicherung verweigert eine Verzinsung, weil der Antrag nicht vollständig vorgelegen hat, was natürlich relativer Unsinn ist, wenn die Menschen aufgrund eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs so gestellt werden sollen, als wäre ihnen eine adäquate Beratung zuteil geworden. Die Sache befindet sich beim Landessozialgericht NRW. „Niemandem geht etwas verloren“ !??

Natürlich werde ich der DV nunmehr die Zeitungsaktikel sozusagen unter die Nase halten und, wenn es denn nötig ist, das Bundesarbeitsministerium einschalten.

Rein rechtlich betrachtet ist die Situation schwierig und nicht unbedingt eindeutig ! Um die Verjährungseinrede gibt es regelmäßig Streit und auch z.T. voneinander abweichende Standpunkte der Gerichtsbarkeit.

In der Öffentlichkeit aber den Eindruck zu erwecken, es sei alles halb so schlimm und „das System funktioniere letztlich“ (AZ) halte ich schon für ziemlich dreist !

Der o.a. Fall betrifft übrigens eine Frau aus Aachen. Noch haben wir ja Ulla Schmidt. Das könnte helfen......

Herzlichen Gruß
Und noch einen schönen Spätsommer !


Johann Simon Genten
Rentenberater & Rechtsbeistand