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Johann Simon Genten, Aachen
12. Mai 2015

Anträge Erwerbsminderungsrenten: Oftmals abgelehnt

Laut einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung wurden im Jahre 2012 insgesamt 191.748 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bewilligt, aber 148.598 Anträge abgelehnt. Davon immerhin 24912, weil die Wartezeit nicht erfüllt war und 105.880, weil die medizinischen Voraussetzungen nicht erfüllt waren.
Anträge auf Erwerbsminderung, die durch einen versierten Rentenberater gestellt werden, haben erheblich mehr Chancen, dass sie durchkommen.
Die Erfahrung zeigt, dass viele Antragssteller recht naiv in das Antragsverfahren gehen. Da werden mit dem Versichertenältesten/-berater ein paar Formulare treuherzig ausgefüllt und man ist der Meinung, der Rest ergäbe sich dann von selbst.
Dem ist leider nicht so. Rentenanträge wollen gründlich vorbereitet sein. Ein versierter unabhängiger Rentenberater erkennt z.B., ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind oder ggf. erfüllt werden können. Er stellt auch die Weichen in Bezug auf die Frage der medizinischen Voraussetzungen und sorgt dafür, dass ein involvierter Gutachter eine vernünftige Grundlage zur Begutachtung hat. Im Einzelfall lehnt er auch einen Gutachter ab. Daneben berücksichtigt er bei seinen Entscheidungen bzw. Empfehlungen eine Vielzahl anderer Dinge, die für den Antragsteller z.T. erhebliche Bedeutung haben können. Nur ein Beispiel ist das ab 1.7.14 geltende neue Recht bei den Erwerbsminderungsrenten. Soweit möglich steuert der Rentenberater den Rentenbeginn, damit sein Mandant vom neuen Recht profitiert. Selbstverständlich ist auch in vielen Fällen von einem Rentenantrag abzuraten, da er sinnlos ist.