professionell...unabhängig...engagiert
Johann Simon Genten, Aachen

Rentenantrag auf gesetzliche Rente: Werden Sie gut betreut und beraten?


Grundsätzliches vorweg

Wenn sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen, sollten Sie sich über die Bedeutung dieser Sache im klaren sein.
Bedenken Sie

  • Renten haben oft dauerhafte Lohnersatz-/Unterhaltsfunktion
  • Renten werden oft über Jahrzehnte hinweg gezahlt
  • die Rentenhöhe ist oft ein Leben lang „zementiert“, da Renten nach dem am Stichtag geltenden Recht berechnet werden
  • durch die Beantragung einer Rente können Sie Ihre Vermögensposition auch verschlechtern!

Nach meiner jahrelangen Erfahrungen werden bereits bei der Rentenantragstellung erfahrungsgemäß erhebliche Fehler gemacht.
Dies gilt zum Beispiel für die Wahl des Rentenbeginns. Der Gesetzgeber hat immer wieder die Bewertung und Anrechnung bestimmter rentenrechtlicher Zeiten verändert, z.T. auch immer wieder neue rentenrechtliche Zeiten geschaffen. Da er aber festgelegt hat, dass in der Regel nur Neurenten, die nach einem gewissen Stichstag beginnen, betroffen sind, ergeben sich oft Gestaltungsmöglichkeiten in der Steuerung des Rentenbeginns, etwa durch entsprechende Antragsstellung. Kindererziehungszeiten z.B. wurden im Laufe der Jahre immer stärker bei der Rente berücksichtigt (Renten mit Beginn jeweils ab 1.1.86,1.1.92, 1.7.98, 1.1.02). Schul- und Hochschulzeiten erfuhren wie auch die berufliche Ausbildungszeiten oder andere sogenannte „beitragslose“ Zeiten wechselnde Bewertungen, seit 1992 mindestens drei Mal.
Der richtige Zeitpunkt der Rentenantragsstellung kann, je nach Rentenart ganz erhebliche Auswirkungen bei der Rentenhöhe haben!
In der Regel werden Sie auf sie begünstigende oder benachteiligende gesetzliche Änderungen von der Rentenantrag aufnehmenden Stelle oder von Ihrem Berater nicht hingewiesen !
Gleiches gilt für andere mögliche negative Auswirkungen.